
„Abschlägig beschieden“
In der Nazi-Zeit waren auch bei uns viele kirchliche Feste stark eingeschränkt und auch der Religionsunterricht in der Volksschule immer wieder verboten. Er fand dann teilweise in der Totenkapelle statt. Für das Schuljahr 1943/44 hat Kooperator Haider wieder einmal um die Zulassung zur Erteilung des Konfessionsunterrichtes angesucht, was ihm laut Mitteilung der Kreisleitung durch den Reichstatthalter (das war Gauleiter Hofer) untersagt wurde.
Dieser Beitrag hat 0 Kommentare