Skip to content

Vom Propagandabauwerk zum Geschichtsdenkmal

Der Bau des neuen Schießstandes am Granbichl ist 1939 vom Gauleiter Franz Hofer angeordnet um nicht zu sagen befohlen worden. Kajetan Fiegl stellte den Grund für den Bau zur Verfügung, der unter Leistung unzähliger freiwilliger Schichten errichtet wurde. Bereits im Dezember 1940 konnte die Firstfeier stattfinden, fertiggestellt wurde der Bau im Laufe des darauf folgenden Jahres.

Da der Erwerb des Grundstückes durch den „Ortsverband des Tiroler Standschützenverbandes“ seinerzeit nie grundbücherlich durchgeführt worden war, ging die nachmalige Schützengilde Sölden 1959 daran, endlich eine „Grede“ in die Sache zu bringen. Laut Kaufvertrag erhielt Pauls Kajetan jetzt für die 174 m² S 100 (Schilling einhundert), was zu dieser Zeit dem Preis eines schönen Herrenanzuges entsprach.
Heute gehört der nunmehr alte Schießstand der Gemeinde und steht unter Denkmalschutz.

Es hat etwas gebraucht, das Denkmalamt vom historischen Wert dieses Gebäudes zu überzeugen und die Unterschutzstellung durchzusetzen. Schlussendlich waren die Bemühungen aber erfolgreich.

Im 2018 vom Bundesdenkmalamt in Wien ergangenen rechtsgültigen Bescheid heißt es u.a.:

„Es handelt sich bei dem gegenständlichen Objekt um ein anschauliches Dokument der nationalsozialistischen Propaganda, welche das Leben der gesamten Bevölkerung durchdringen sollte. (…) Mit der Inszenierung auf dem Felsen stellt es eine bauliche, hochaufragende Konkurrenz zum Bautypus Kirche dar und versinnbildlicht in seiner Dominanz damit anschaulich den gewollten Mittelpunkt nationalsozialistischen Lebens. (…) Es ist ein historisches Dokument eines verbrecherischen und kriegerischen Regimes, welches sich der ganzen Bevölkerung bedienen wollte, um diese für den Krieg zu missbrauchen. (…)
Es handelt sich somit um ein als Typus Schießstand seltenes dreidimesionales Geschichtsdokument, welches nicht zuletzt auf Grund des propagandistischen Zwecks als Mahnmal an eine schreckliche Zeit für die Zukunft zu erhalten ist. (…) Der Verlust des Objektes würde zu einer Beeinträchtigung des österreichischen Kulturgutbestandes führen, sodass daher die Erhaltung des Objektes im öffentlichen Interesse liegt.“

Dieser Beitrag hat 0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

An den Anfang scrollen
Suche