
Zuerst damit prahlen und dann alles bestreiten
Aufgrund obriger Selbstbeschreibung ist Hans Falkner im Mai 1938 als 21jähriger von der NSDAP Tirol-Vorarlberg zum Ortsgruppenleiter von Sölden bestellt worden. Diese Funktion hatte er in der NS-Zeit mit zwei Unterbrechungen insgesamt viereinhalb Jahre lang inne.
Nach dem Krieg wurde er, auch als „alter Kämpfer“ in der Zeit der Illegalität (1933-1938), zweimal in Haft genommen. 1946 erfolgte die Anklage wegen Hochverrats nach dem Verbotsgesetz. Im Zuge der gerichtlichen Ermittlungen wurde auch sein Vermögen (1/6 des geschwisterlichen Gemeinschaftsbesitzes) beschlagnahmt.
In seinen Vernehmungen und seinen Eingaben bei Gericht bestreitet Hans Falkner alle seinerzeit von ihm getätigten Angaben. Er sei, gibt er nun an, nicht 1933 der Partei beigetreten, er sei nie bei der SA und nie „Alter Kämpfer“ gewesen, er sei nie wirklicher Ortsgruppenleiter, sondern immer nur „mit der Wahrung der Geschäfte beauftragt“ gewesen usw.
Im Februar 1949, als die Hauptverhandlung vor dem Volksgericht in Innsbruck bereits ansteht, bringt er über die „Österreichische Volkspartei“ (ÖVP), der er inzwischen beigetreten ist, ein Gnadengesuch beim Bundespräsidenten ein und bittet diesen, „die Einstellung des gegen mich beim Volksgerichte (…) wegen Verbrechens des Hochverrates und des Betruges durch Falschregistrierung behängenden Strafverfahrens im Gandenwege verfügen zu wollen.“ Seine Angaben zur illegalen Mitgliedschaft in der NSDAP und der SA habe er seinerzeit alle wahrheitswidrig gemacht, auch sei er gar nie Ortsgruppenleiter, sondern immer nur „vertretungsweise Geschäftsführer“ gewesen.
Dieses Flehen hat Erfolg, erstens, weil nun fast sämtliche Verfahren dieser Art infolge des eingetretenen Kalten Krieges niedergeschlagen werden und weil sich vor allem die ÖVP beim Bundespräsidenten für ihn eingesetzt hat.

Am 3. November 1949 bewilligt der Bundespräsident die Einstellung des Gerichtsverfahrens. Dem folgend zieht die Staatsanwaltschaft die Anklage zurück und hebt das Gericht die Beschlagnahme des Vermögens am 10. Dezember 1949 auf.
Nachsatz:
Schon aufgrund des anhängigen Verfahrens und des bis zu diesem Zeitpunkt beschlagnahmten Vermögens konnte Hans Falkner kein Pionier beim Bau des Hochsölderliftes 1947/48 sein, wie die heutige Legende es behauptet.
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