Mutterkreuz und Hakenkreuz
Auch in Sölden wurde in der Hitlerzeit kinderreichen Müttern das „Mutterkreuz“ angeheftet oder umgehängt, Müttern ab vier Kindern das bronzene, ab sechs das silberne und ab acht Kindern das goldene, eine Auszeichnung durch die Partei, im reichsdeutschen Volksmund bald abschätzig Karnickelorden genannt.
Üblicherweise wurde dieser jeweils am Muttertag in einem festlichen Akt durch den Ortsgruppenleiter verliehen, der auch die vorausgehenden Antragstellungen in der Gemeinde organisiert hatte.
Die Mutter, für die um das Ehrenkreuz angesucht wurde, hatte folgende Erklärung zu unterschreiben:„Hiermit versichere ich, daß ich und mein Ehemann deutschblütig sind, d.h. daß keiner unserer 4 Großelternteile Jude oder sonst fremdrassig ist oder der jüdischen Religion angehört hat.“
Der Antrag musste von der Gemeinde und vom Ortsgruppenleiter bestätigt werden, wobei zu beglaubigen war, dass es keine Anhaltspunkte gebe dafür, „daß die Antragstellerin sowie ihr Ehegatte nicht erbgesund oder nicht arischer Abstammung sei“.
Der Landrat in Imst hat dann den Verleihung genehmigt.
Das „Mutterkreuz“, korrekt „Ehrenkreuz der deutschen Mutter“ war nicht nur optisch angelehnt an das Eiserne Kreuz für die Soldaten. Hitler, der es mit 1938 per Verordnung gestiftet hat, bezeichnete die Mutterschaft demgemäß auch als das „Schlachtfeld“ der Frau.
Heute fällt das Mutterkreuz mit dem Hakenkreuz in Österreich wie in Deutschland unter „Verbotene Abzeichen und Symbole“.
Sölden, Mai 1942

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