Meldezettel-Wirtschaft
Es war ein langer und kurvenreicher Weg vom Meldezettel zu Beginn des vorigen Jahrhunderts bis zur elektronischen Gästemeldung von heute.
Nicht nur der Name wechselte von Meldezettel über Meldeschein und Meldeschein der Beherbergungsstätte zum Gästebuchblatt in jüngerer Zeit. Anfangs wurde der Vermieter als Unterstandsgeber bezeichnet, als hätte er bloß einen Regenschirm aufgespannt, der Gast dementsprechend als Unterstandsnehmer. Seinerzeit war auf dem Blatt nicht nur auch der Name des Vaters anzugeben, nach dem Zweiten Weltkrieg kurze Zeit sogar Name und Zuname auch der Eltern. Ganz wichtig war lange der Eintrag unter der Bezeichnung Stand (ledig, verheiratet, verwitwet). Nicht fehlen durfte immer wieder auch die Abfrage nach der Religion (Konfession) des Unterstandnehmers.
Die An- und Abmeldung der Gäste hatte in den ersten Jahrzehnten beim Vorsteher der Gemeinde bzw. beim Bürgermeisteramt bzw. am Gemeindeamt zu erfolgen.
Dieser Meldeschein aus der Kriegszeit hatte für die Abmeldung eine sogenannte Allonge zum Abreißen. Auf dieser war – typisch für den NS-Staat – sogar der Betrag der bezahlten Kurtaxe auf Reichsmark und Pfennig anzugeben. Die Rückseite „schmückten“, um auch hier ordentlich Druck auszuüben, mehrere Paragrafen aus der „Reichsmeldeordnung“.

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