
Stromsparmaßnahmen 1946
Unvorstellbar. Auch mehr als 1 Jahr nach Kriegsende:
„Ab 1.11.1946 bis 1.IV.1947 dürfen keine Koch- und Heizgeräte, das ist Elektro Herde, Kochplatten, Öfen, Poiler udgl., eingeschaltet werden. Bügeleisen dürfen in der Zeit von 17 Uhr bis 22 Uhr nicht eingeschaltet werden.
Übertretungen werden mit 20 S bis 200 S geahndet.“
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