Skip to content

Eine frühe Selbsthilfegruppe

Hilf dir selbst, sonst …: Auf dieser Erkenntnis basierend wurde 1923 der Verein gegründet. Jedes Mitglied hatte das Recht, im Falle eines „Brandunglückes“ von allen anderen Mitgliedern Unterstützung zu erfahren und umgekehrt die Pflicht, jedem anderen Geschädigten Hilfe zu leisten. Und zwar durch die „Beistellung von Naturalien und Arbeitsschichten“. Als beizustellende Naturalien werden u.a. angeführt: Heu, Korn, Kartoffeln, Holz. „Arbeitsschichten werden von der Vereinsleitung eingeteilt und muß genaue Folge geleistet werden. (…) Minderwertige Arbeitskräfte oder ebensolche Pferde können vom Ausschuß abgewiesen werden. Professionisten müssen ihre Schichten in ihrer Profession leisten.“

Dieser Beitrag hat 0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

An den Anfang scrollen
Suche