Skip to content

Dunkle Zeiten

Von 1852 an gab es im österreichischen Strafgesetzbuch den Paragraphen 129, der „gleichgeschlechtliche Handlungen“ sowohl zwischen Männern als auch zwischen Frauen mit schwerem Kerker von bis zu fünf Jahren bedrohte. Der Straftatbestand nannte sich „Unzucht wider die Natur“. Und so wurden in den folgenden Jahrzehnten (wie oben in den 1890er Jahren) auch mehrfach junge Sölder Männer verurteilt.

Heute unvorstellbar, dass der Paragraph erst 1971 (!) aufgehoben worden ist.

Dieser Beitrag hat 0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

An den Anfang scrollen
Suche