Dunkle Zeiten
Von 1852 an gab es im österreichischen Strafgesetzbuch den Paragraphen 129, der „gleichgeschlechtliche Handlungen“ sowohl zwischen Männern als auch zwischen Frauen mit schwerem Kerker von bis zu fünf Jahren bedrohte. Der Straftatbestand nannte sich „Unzucht wider die Natur“. Und so wurden in den folgenden Jahrzehnten (wie oben in den 1890er Jahren) auch mehrfach junge Sölder Männer verurteilt.
Heute unvorstellbar, dass der Paragraph erst 1971 (!) aufgehoben worden ist.

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