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Brautunterricht vor 150 Jahren

Der aus Sölden stammende Johann Riml (1826-1919) war Ehrendomherr und stellvertretender Leiter (Subregens) des fürstbischöflichen Priesterseminars in Brixen. Als solcher hat er eine Anleitung für die Unterweisung der Brautleute verfasst, die den dort ausgebildeten Neupriestern an die Hand gegeben wurde. Mit diesem Behelf für die Ehevorbereitungen ist auch der ebenfalls in Sölden geborene Priester Peter Sigmund Prantl (1851-1935) seinerzeit ausgerüstet worden.

Auf 22 fein säuberlich handgeschriebenen Seiten geht es in sechs Kapiteln von der Bewahrung der Ehegnade bis zur Kindererziehung, wobei den meisten Raum aber der Abschnitt über die eheliche Pflicht einnimmt. Einleitend heißt es dort: „Ich komme nun zu einem Gegenstand, der, wenn sich auch das Schamgefühl dagegen sträubt, doch besprochen werden muss, damit ihr niemals den Ehestand durch Sünden schänden und euch schwere Schuld aufladen möget. (…) Ihr wisset, daß durch den Ehevertrag nach der göttlichen Einsetzung und nach dem Willen Jesu Christi das Recht auf den Leib wechselseitig übergeben wird zur Verrichtung des ehelichen Werkes, um Kinder zu erzeugen.“

Im Folgenden wird dem künftigen Ehepaar in aller Ausführlichkeit dargetan, wie das Ehewerk zu verrichten oder nicht zu verrichten ist, welcher Handlungen „bei der geschlechtlichen Beiwohnung nothwendig oder nützlich sind“: „Wechselseitige Berührungen, Blicke und dergleichen, die im ledigen Stande unerlaubt sind, sind bei Eheleuten nicht sündhaft, wenn sie geschehen, um nach und nach das Ehewerk vollkommen zu verrichten oder während des Ehewerkes, oder auch um die wechselseitige Liebe zu nähren, wobei aber keine Gefahr einer Samenverschüttung sein darf.“

Für uns Heutige klingt das alles wie aus einem fernen Land, wie aus einem anderen Kulturkreis. Und ist es wohl auch.

„Vollkommen wird das Ehewerk verrichtet, wenn man sich mit aller Sorgfalt hütet, daß kein Same außer dem bestimmten Gefäße vergossen wird. Demnach sündigen a) jene Männer schwer, welche vor oder nach oder bei dem Werke den Samen außer dem zur Zeugung bestimmten Gefäße oder Orte freiwillig vergießen, b) jene Weiber, welche gleich nach dem ehelichen Werke den aufgenommenen Mannessamen absichtlich wegtreiben oder sich bemühen, ihn fortgehen zu machen, um nicht schwanger zu werden.“

Auch Brautpaare wie dieses aus Sölden werden den Belehrungen ihres Pfarrers unterzogen worden sein, wie sie vom Fürstbischof von Brixen angeordnet worden sind. Bei den Brautleuten oben handelt sich um Josef Gstrein, Unterwirt zu Rainstadel, 36 Jahre alt, und Marianna Schöpf, Bauerntochter von der Leite, 37 Jahre alt, die 1868 geheiratet haben.

 Die Priester, als hätten sie den blassesten Schimmer von dem, was sie da unterrichten, mussten den angehenden Eheleuten auch im Detail erklären wie „das Ehewerk, damit es gut und erlaubt sei, auf die rechte Art und Weise geschehen muß. Dieses ist dann der Fall, wenn es a) in jener Leibesstellung verrichtet wird, bei welcher der Mannessamen in das weibliche Gefäß gebracht und zurückbehalten werden kann. Jene Lage des Körpers aber, wo dieses am leichtesten geschehen kann, wird natürlich genannt und besteht darin, daß die Eheleute liegen et quidem vir mulieri incubens [Übersetzt aus dem Lateinischen: und zwar der Mann, der auf der Frau liegt]. Widernatürlich wäre die Leibesstellung, wenn es stehend, sitzend, seit- oder rückwärts verrichtet würde, was nicht zu loben ist. (…) Merket euch also alles dieses und meidet alles, was unerlaubt ist.“

„Es ist gut und Gott wohlgefällig, wenn ihr euch zu gewissen Zeiten vom Ehewerk enthaltet. Solche Zeiten sind (…) b) hohe Feste und Bußtage der Kirche, sowie jene Tage, an denen die hl. Sakramente von einem Ehetheile empfangen werden. (…)“

Nach der Aufklärung über die „Pflichten zur Zeit der Schwangerschaft“ und dem Kapitel über die „Nothtaufe“ folgen noch solche über die „Pflege des Kindes“ und dessen „Erziehung“. Bezüglich der Ernährung des neugeborenen Kindes erfolgt der priesterliche Rat, die Mutter „ziehe sich bei diesem Geschäfte nicht bloß von Personen männlichen sondern auch weiblichen Geschlechtes, besonders vor jüngeren Leuten zurück. Unmittelbar nach gepflogenem Beischlafe soll die Mutter das Kind nicht nähren, denn man will beobachtet haben, daß dadurch die Kinder wollüstig wurden.“

Nicht alles, aber manches scheint doch besser geworden zu sein, als es gewesen ist.

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